Nur durch die Erteilung eines Alleinauftrages hat der
Kunde das Recht auf die volle Maklerleistung.
Makleralleinauftrag
Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für
die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder
Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers
zählt etwa, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt
(z.B. Internet, Zeitung).
Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte
einzuschalten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes
Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine
Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in
den Dienst seines Kunden.
Allgemeiner Maklerauftrag
Anders gestaltet sich die Situation beim
allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen
Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er kann einfach abwarten, ob
sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden, wie es bei
Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, verschiedene Makler parallel
beauftragt, riskiert der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle
Provision bezahlen zu müssen. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine von
mehreren Seiten angebotene Immobilie "zu Tode angeboten" wird. So
ist immer
wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der
gleichen Zeitung oder auch im Internet mehrfach inseriert wird – teilweise sogar mit
unterschiedlichen Preisen. Dies verunsichert Interessenten und lässt das Objekt selbst noch die
Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Dies sollten Sie als Verkäufer unbedingt vermeiden.
Stand: 07.02.09